Etwa 0,2% der Menschen in Deutschland gelten als intergeschlechtlich. Die Bundesärztekammer bezeichnet sie seit 2015 als „Personen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung“. Ihre angeborenen körperlichen Merkmale passen nicht in die Norm von männlichen oder weiblichen Körpern. Die Abweichungen haben viele verschiedene Ausprägungen, sei es bei den Chromosomen, den Keimdrüsen, der Hormonproduktion oder auch den Genitalien, aber auch bei Behaarung, Muskeln, Körpermasse, Brustentwicklung, Stimme oder Statur.
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