Sexarbeit in Deutschland

Sexarbeit ist jede Form von sexueller Dienstleistung gegen Entlohnung. Dazu zählen Tätigkeiten in der Sexindustrie, insbesondere als Prostituierte, aber auch als Domina, Pornodarsteller:in, Stripdancer:in im Erotik-Service oder in der Erotik-Massage.

FUMA Fachstelle Genever & Diversität NRW

Debatte innerhalb des feministischen Spektrums:

In der feministischen Bewegung gibt es zwei extreme Standpunkte über Sexarbeit, welche wir im weiteren Verlauf aufgezeigt haben. Innerhalb dieser Debatte gibt es viele Positionen, die zwischen den beiden Extrema liegen.

„Das Engagement für die Rechte von Sexarbeiter:innen ist ein feministischer Kampf.“
  • Recht auf sexuelle Selbstbestimmung – Empowerment
  • Sexarbeit ist eine normale Dienstleitung (Zweitälteste Dienstleistung)
  • Jeder sollte sein Sexleben ausleben können und dürfen, wenn es auf freiwilliger Basis passiert
  • Kann auf Augenhöhe stattfinden/ ausgeglichene Machtverhältnisse möglich
„Sexarbeit ist ein sexistisches System, welches nicht auf Augenhöhe stattfinden kann.“
  • Frau wird zum Objekt und wird gehandelt
  • Zwangsprostitution – Laut Expertinnen 10.000 Frauen jährlich in der Zwangsprostitution (Perspektivlosigkeit, Wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit)
  • Männer bekommen das Gefühl, dass Sex ein Recht für sie ist und vernachlässigen die weibliche Lust
  • Bild der Frau als „heilig“ oder „Hure“
  • Kaum Angebote für Frauen
    (Patriarchale Strukturen)

Mittelweg -> Weitere Probleme, die Organisationen

Sexarbeit in Deutschland ist durch das Prostitutionsschutzgesetz geregelt. Dieses beinhaltet

Prostitutionsgesetz
  • Prostitution ist nicht nicht mehr Sittenwiedrig. Vorher konnte Sexarbeitende nicht gegen Vertragsbruch klagen
  • Können jetzt rechtlich bindende Verträge abschließen
  • Ein Kunde kann nie eine Dienstleistung einfordern
Prostitutionsschutz-gesetz
  • Anmedlepflicht: Prostituierende haben eine
  • Folgenden Personen bekommen keine (Nicht unter 18, unter 21 unter Beeinflussung, bis zum 6. Monat bei werdenden Müttern)
  • Um diese Anmeldung zu erhalten, muss die Person (eine Gesundheitsberatung besuchen. Dies alle 2 Jahre für über 21, jedes Jahr für unter 21, eine generelle Beratung jede 6 Monate durchlaufen)
  • Pflicht an des Betreibenden (Hygieneprodukte zur Verfügung stellen, Gewährleistung, dass die Person über 18 Jahre ist, Darf keine Weisungen geben, Es darf kein Zwang vorliegen, Notrufanlage einbauen, Kondompflicht)
  • Zuhälterei ist illegal: Betreiber darf nicht für Schutz bezahlt werden (keine Zuhälterei)
Kritik am Prostitutionsgesetz
  • BKA registriert 500 Fälle von Menschenhandel (2013), aber in warheit sind die Zahlen höher
  • 300 Verfahren 2021 BKA registriert
  • Das Gesetzt hat nicht geschaft, diese Menschenlandelquote zu verringern
  • Mehrer Bundesländer lassen Bordelle nicht als Gewerbe registrieren
Kritik am Prostitutionsschutz-gesetz
  • Zur Anmeldepflicht:
    • Anmeldung findet in einer Behörde statt die zentral liegt
    • so findet unauffällig/ anonym und nicht im offenen Publikumsverkehr statt
    • Bei Anmeldung erhalten Sexarbeiter*innen eine unauffällige Chipkarte zur Arbeitszeiterfassung 
    • Auf der Karte werden die notwendigen Daten gespeichert 
    • die können auch nur von autorisierten Personen mit einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen werden
    • Die Anmeldung hat Bundesweit Gültigkeit 
  • Zur Gesundheitsberatung:
    • Die Beratung findet nicht in den Räumen der Gesundheitsämter statt Die Beratung findet in einer Behörde statt die Zentral liegt 
    • Sie findet unauffällig/ anonym statt 
    • Die Teilnahme an der Gesundheitsberatung wird auf der Chipkarte gespeichert 
    • Zur Anmeldung und zur gesundheitlichen Beratung:
    • Beide können in der gleichen Behörde zu parallel laufenden Zeiten durchgeführt werden
    • Beide sind mehrsprachig oder werden zu bestimmten Tagen und Uhrzeiten in unterschiedlichen Sprachen parallel angeboten 
    • Beide können auf der gleichen Chipkarte gespeichert werden
    • Beide können bundesweit -auch zeitungleich- erfüllt werden und sind bundesweit gültig 
  • Datenschutz:
    • Bzgl. des Datenschutzes müssen des Weiteren Fragen geklärt werden: 
    • Welche Daten werden gespeichert?
    • Wo werden sie gespeichert?
    • Mit welchen weiteren Stellen/ Behörden werden diese Daten ausgetauscht?
    • Wann werden sie glöscht?
  • Zu den Anforderungen an Prostitutionsstätten:
    • die Vielfalt der Prostitutionsbetriebe und jedes Segment muss berücksichtigt werden 
    • Der Betrieb eines Großbordells ist nicht mit einem kleinen Etablissment, in dem z.B. zwei Sexarbeiter*innen arbeiten gleichzusetzen
    • jeweilige Interessen müssen abgewogen werden

Organisationen für Sexarbeiter:innen

Persönliche Meinung

Sexarbeit gehört zu einer Gesellschaft dazu. Die Gesetzeslage ist dabei aber sehr schwammig und ausbaufähig.